Anlaufstellen für Unterstützung
Wo Sie Unterstützung bekommen können. Foto: Renate Franke / pixelio.de
Wenn man sich für barrierefreies Wohnen entschieden hat, weil es den Lebenskomfort um einiges erhöht oder weil eine körperliche Einschränkung vorliegt, muss so einiges organisiert werden. Es muss nicht zwingend eine barrierefreie Sanierung oder Neubau sein. Auch andere hilfreiche barrierefreie Helfer erleichtern das Leben. Damit bei Planung und Kalkulation niemand allein dasteht, gibt es diverse Anlaufstellen.
Geht es um barrierefreies Wohnen, so kann der Interessent bei verschiedenen Anlaufstellen mit Unterstützung rechnen:
- Zunächst ist das die gesetzliche Krankenversicherung. Laut Sozialgesetzbuch haben Versicherte Anspruch auf medizinische und ergänzende Leistungen, die notwendig sind, um einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen oder die Lebensqualität zu verbessern. In diesen Themenkreis gehört auch Barrierefreiheit, wenn sie Arbeitsfähigkeit und Mobilität des Betroffenen erhalten. Auch, wenn der Arzt beispielsweise eine Gehhilfe verschreibt, beteiligt sie die Krankenkasse an den Kosten.
- Wird ein Versicherter als pflegebedürftig eingestuft, springt die Pflegeversicherung ein. Voraussetzung ist, dass die Barrierefreiheit dem Betroffenen Selbstständigkeit ermöglicht, oder zumindest die häusliche Pflege erleichtert wird.
- Auch die Unfallversicherung steht dem Versicherten zur Seite, wenn eine langfristige Einschränkung vorliegt. Die Sicherung des Arbeitsplatzes durch das selbstständige Leben in den eigenen vier Wänden kann ebenfalls ein Argument für die Förderung durch die Unfallversicherung sein.
- Die Sicherung des Arbeitsplatzes oder Besserung der beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahmen sind auch die Gründe, bei denen die Agentur für Arbeit Leistungen zahlt.
- Die gesetzliche Rentenversicherung verspricht denen, die 180 Beitragsmonate nachweisen können oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen und Aussicht auf Wiedereingliederung ins Berufsleben haben, Förderung.
- Schwerbehinderte haben zudem die Möglichkeit, Förderung bei dem Sozialamt zu beantragen. Berechtigt sind die Schwerbehinderten, welche ihren vorhandenen oder möglichen neuen Arbeitsplatz nur mit einem barrierefreien Wohnraum halten können und denen sonst die Mittel fehlen, einen barrierefreien Umbau finanziell zu stemmen.
- An das Sozialamt sollte sich auch wenden, wem sonst keine andere Hilfe gewährt wurde.
- Darüber hinaus gibt es regionale Beratungszentren und Vereine, deren Adressen beim Sozialamt oder im Internet erfragt werden können